Licht Design

Tagfahrleuchte für Motorräder


Bachelorthesis

Licht design für eine nachrüstbare Tagfahrleuchte für Motorräder

EINS

Problematik

Bevor es auch für Automobile vorgeschrieben war, am Tag mit Licht zu fahren, hatten es Motorräder deutlich einfacher, sich im Straßenverkehr sichtbar zu machen. Sie waren die einzigen mit angeschalteter Beleuchtung.

Weiterhin wird das Markengesicht heutzutage stark durch die Tagfahrbeleuchtung dargestellt. Um sich hier wieder eindeutig zu Positionieren ist auch das Styling ein entscheidender Faktor. Dieser spezielle Bereich wird auch Leuchtendesign oder Licht design genannt.

Aus diesem Grund macht es Sinn eine nachrüstbare Tagfahrleuchte für Motorräder zu entwickeln, die im Aftermarket erworben werden kann.

Zwei

Details

Tagfahrleuchten

Tagfahrleuchten sind speziell dafür ausgelegt den vorausfahrenden und entgegenkommenden Verkehr auf Augenhöhe anzuleuchten. Sie dienen nicht dazu die Straße auszuleuchten. Das wirkt sich auf die Reflektoren und Linsen aus und ermöglicht eine sehr linienlastige Formsprache.

Die Anbringung der Leuchte erfolgt auf einem Steg der zwischen die Federbeine der Gabel angebracht wird. Hierbei ist zu beachten dass der Federweg nicht eingeschränkt werden darf. Alternativ kann man die Leuchte auch direkt an der Federgabel anbringen.

DREI

Besonderheiten

Um den Markt abzugrenzen wurden die Neuzulassungen der vergangenen Jahre während der Recherchephase untersucht. Die Modelle die hier am besten Abschnitten wurden vermessen um eine geeignete Anbauposition zu finden.

Außerdem wurde die Formsprache der Motorräder untersucht um die Leuchte derart zu gestalten, dass sie möglichst gut zu vielen Motorrädern passt. Das Licht Design bzw. das Leuchten Design sollte gut zwischen den verschiedenen Modellen vermitteln.

Zusammenfassung

Tagfahrleuchte für Motorräder

Diese Leuchte entstand als Bachelorarbeit bei der Delvis GmbH in Wolfsburg. Es wurde ein funktionierender Prototyp hergestellt und das Konzept wurde bei verschiedenen OEMs gezeigt. Leider war die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht ganz klar.

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